Die Betreuung englischer Limiteds
Viele unserer Interessenten und Kunden fragen uns immer wieder:"Warum sind die Jahreskosten für das Betreuen einer engl. Ltd. ( Limited ) so unterschiedlich?"
Nach der Firmengründung schickt die Inland Revenue ( das englische Finanzamt ) dem Kunden einen zweiseitigen Fragebogen an seine englische Sitzadresse ( unser Büro ).
Dieser Fragebogen wird von uns ausgefüllt.
Jede in England eingetragene Firma muss dem Companies House ( das englische Handelsregister ) einen jährlichen Statusbericht ( annual return ) vorlegen.
Dieses Formular hat acht Seiten, gibt es nur in englischer Sprache und muss jedes Jahr eingereicht werden.
Bei Nichteinreichung dessen besteht das Risiko, dass die Firma aus dem englischen Handelsregister gelöscht wird; womöglich ohne dass Sie darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Wir füllen den Annual Return aus, schicken ihn rechtzeitig an das Companies House und überweisen die notwendige Gebühr.
Das Companies House ( englisches Handelsregister ) verlangt jedes Jahr die Einreichung einer Bilanz in englischer Sprache.
Geschieht dies nicht fristgerecht, wird ein gestaffeltes Bussgeld bis zu ₤1000 ( etwa € 1600 ) erhoben.
Wir sorgen dafür, dass diese Bilanz dem Companies House auf dessen Anweisung hin vollständig und fristgerecht vorgelegt wird.
Dies sind die drei Vorgänge, die jedes Jahr zu erledigen sind. Wir tun das für Sie. Darüber hinaus kommt es erfahrungsgemäss immer wieder vor, dass die
englischen Behörden Fragen haben, die beantwortet werden müssen. Das wird alles von uns erledigt.
Wir erledigen für unsere Kunden alles in England Notwendige - und das ist viel Arbeit. Diese Arbeit muss von qualifizierten Menschen erledigt werden;
qualitative Arbeit ist nicht billig zu haben.
Wir sind einer der wenigen Anbieter in Deutschland, die vermittelnd die gesamte Ltd.-Gründung bis zur Anmeldung der Niederlassung ins deutsche Handelsregister durch unseren Notar, sowie die komplette Betreuung der Limited-Gesellschafter hinsichtlich der Anforderungen seitens der englischen Behörden anbieten.
Denken Sie gut darüber nach, ob Sie das Risiko eingehen möchten, dass man Ihnen die offiziellen Dokumente zuschickt und Sie damit selbst für die korrekte Erledigung
Ihrer Pflichten den englischen Behörden gegenüber verantwortlich sind.
Viele Unternehmer haben bereits eine englische Limited gegründet, sind jedoch enttäuscht, da zahlreiche Anbieter des Vermittelns von Limited-Gründungen keine Betreuung nach der Gründung anbieten oder diese nicht pflichterfüllend ausführen.
Wir erhalten täglich Anrufe von Personen, die ihre englische Limited mit Hilfe von unseriösen Vermittlern gegründet und jetzt Schwierigkeiten mit den
englischen Behörden haben. Denn diese unseriösen Vermittler klären ihre Kunden nicht darüber auf, dass sie eine Betreuung gegenüber den englischen Behörden brauchen.
Meistens ist diesen unseriösen Vermittlern nicht einmal bekannt, was in England alles erforderlich ist.
Außerdem bringt die Betreuung der Kunden Arbeit mit sich - und jene unseriösen Vermittler scheuen Arbeit wie der Teufel das Weihwasser.
Für uns, die Adcomp Corporation Ltd., ist die Betreuung unserer Kunden eine Selbstverständlichkeit.
Wir haben uns bisher immer geweigert, Kunden zu betreuen, die ihre Firmen nicht über uns gründeten, weil wir mit unseren eigenen Kunden genug Arbeit haben.
Da wir jedoch vermehrt feststellen, dass die Problemfälle immer zahlreicher werden, haben wir uns entschlossen, die Betreuung derjenigen Problemfälle anzubieten,
bei denen der Firmengründer von einem unseriösen Vermittler im Stich gelassen wird.
Wenn Sie Probleme mit englischen Behörden haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen. Wir werden, wenn möglich, die Betreuung Ihrer Ltd in England übernehmen.
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