Eintragung Ihrer englischen Limited in das deutsche Handelsregister
Um mit einer Niederlassung einer englischen Limited in Deutschland problemlos arbeiten zu können, ist es sehr ratsam, die Niederlassung ins deutsche Handelsregister
eintragen zu lassen. Der Antrag zur Eintragung kann von einem Notar Ihrer Wahl gestellt werden.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, die Eintragung durch uns beantragen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass unser Notar aus Bad Hersfeld den Antrag
zur Eintragung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht stellen kann. Sie müssen dazu nicht nach Bad Hersfeld kommen. Die Notarkosten übernehmen wir.
Für Sie bedeutet dies, dass wir von der Gründung Ihrer englischen Limited bis zur Eintragung ins deutsche Handelsregister alle notwendigen Formalitäten für Sie erledigen.
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