Das Unternehmensprofil
der ADCOMP Corp. Ltd.
Die GRÜNDUNG
einer englischen Limited
Die BETREUUNG
englischer Limiteds
INFORMATIONEN
zur Rechtsform Ltd.
Die REFERENZEN
der ADCOMP Corp. Ltd.
ADCOMP Corporation Limited

Eintragung Ihrer englischen Limited in das deutsche Handelsregister

Um mit einer Niederlassung einer englischen Limited in Deutschland problemlos arbeiten zu können, ist es sehr ratsam, die Niederlassung ins deutsche Handelsregister eintragen zu lassen. Der Antrag zur Eintragung kann von einem Notar Ihrer Wahl gestellt werden.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, die Eintragung durch uns beantragen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass unser Notar aus Bad Hersfeld den Antrag zur Eintragung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht stellen kann. Sie müssen dazu nicht nach Bad Hersfeld kommen. Die Notarkosten übernehmen wir.

Für Sie bedeutet dies, dass wir von der Gründung Ihrer englischen Limited bis zur Eintragung ins deutsche Handelsregister alle notwendigen Formalitäten für Sie erledigen.

Telefon: 06674 89 87 ( Keine Rechtsberatung | Keine Steuerberatung ) · Fax: 06674 89 86 · E-Mail: Mail@ADCOMP.de
ADCOMP Corporation Limited · Niederlassung Heringen · Eisenacherstraße 11 · D-36266 Heringen-Herfa · Impressum & Disclaimer