Geldrückgabegarantie
Wir managen für Sie das komplette Verfahren bis zur Anmeldung Ihrer englischen Limited als Zweigniederlassung zur Eintragung in das deutsche Handelsregister.
Das heisst auch, wir garantieren die Eintragung in das Handelsregister bei dem für Sie zuständigen deutschen Amtsgericht, sofern der/die Geschäftsführer keine
Gewerbeuntersagung hat/haben ( in solchem Fall bieten wir die Lösung "Ltd.-Gründung via AG" an ) und oder notwendige rechtliche Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Sollte Ihre englische Limited nicht ins Handelsregister eingetragen werden, erstatten wir Ihnen die von Ihnen bezahlten Gründungskosten.
Gründung einer englischen Limited mit und Betreuung dieser durch ADCOMP bedeutet für Sie Sicherheit - denn wir kennen nur ein Ziel:
Die uneingeschränkte Zufriedenheit unserer Kunden.
Daher bieten wir Ihnen die Sicherheit zuverlässiger Leistungen - verbürgt durch die ADCOMP-Service-Garantie, die deutschlandweit für einen erstklassigen Service
und höchste Qualität steht.
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