Ltd. & Co. KG
Manche Unternehmer bevorzugen aus verschiedenen Gründen die Gesellschaftsform "GmbH & Co. KG". Auch in diesem Fall ist die englische Limited eine interessante Alternative zur GmbH - als Ltd. & Co. KG.
So wird´s gemacht:
Sie gründen über ADCOMP eine Limited nach britischem Recht. Ihre Limited wird durch unser Büro in England ordnungsgemäß und gesetzeskonform in das englische Handelsregister eingetragen. Mit den Limited-Dokumenten gehen Sie zu einem Notar Ihrer Wahl. Dieser fertigt den Vertrag über die Gründung der Ltd. & Co. KG.
Ihr Vorteil:
Die Ltd. & Co. KG wird nach Eintragung nicht als deutsche Niederlassung einer britischen Ltd. behandelt, sondern als deutsches Unternehmen mit entsprechender Eintragung in das Handelsregister und mit Hauptsitz in Deutschland.
Voraussetzungen für die Gründung einer Ltd. & Co. KG:
Die mit unserer Hilfe gegründete Ltd. ist die persönlich haftende Gesellschafterin mit einem Haftungskapital von 100.- englischen Pfund ( ca. € 175,- ). Ein Kommandist oder eine Kommandistin - kann dieselbe Person sein, wie der Gründer oder der Direktor der englischen Limited - bringt eine weitere Einlage von ca. € 250,-. Die Haftung der Ltd. & Co. KG ist somit auf ca. € 425,- beschränkt.
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