Was Ihr Steuerberater wissen sollte
Viele Steuerberater sind immer noch der Meinung, dass eine englische Limited ihre Steuern in England zahlen muss oder will; und dementsprechend auch ihre Bilanz den englischen Behörden zur Verfügung stellen muss.
Die mit unserer Vermittlung gegründeten englischen Limiteds haben in England nur einen statuarischen Sitz und gründen eine selbständige Niederlassung in Deutschland. Somit wird die selbständige Niederlassung einer englischen Limited in Deutschland behandelt wie eine GmbH, d.h. sie unterliegt deutschem Steuer- und Bilanzrecht.
Für Steuerberater heisst das, dass die selbständige Niederlassung einer englischen Limited in Deutschland wie eine GmbH zu behandeln ist.
Von dem, was Ihre Limited in England tun muss, merken Sie oder Ihr Steuerberater nichts, denn das erledigen wir für Sie.
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