Das Unternehmensprofil
der ADCOMP Corp. Ltd.
Die GRÜNDUNG
einer englischen Limited
Die BETREUUNG
englischer Limiteds
INFORMATIONEN
zur Rechtsform Ltd.
Die REFERENZEN
der ADCOMP Corp. Ltd.
ADCOMP Corporation Limited

"England ist ein Steuerparadies!"

So jedenfalls möchten es inzwischen zahlreiche unseriöse Scharlatane, die sich Vermittler von Firmengründungen nennen, dem potentiellen, unwissenden deutschen Firmengründer einreden. In ihrem Informationsmaterial werben diese sogenannten Vermittler hauptsächlich und immer wieder mit der Ersparnis von Steuern, die ein deutscher Unternehmer mit einer englischen Limited mit Sitz in England gegenüber einem deutschen Unternehmer mit einer GmbH mit Sitz in Deutschland erwarten könne. So ganz Unrecht haben diese sogenannten Vermittler mit ihrer Behauptung nicht, liegt doch die deutsche Körperschaftsteuer erheblich höher als die englische Corporation Tax ( englische Körperschaftsteuer ).

Hinzu kommt, dass deutsche Kunden dieser sogenannten Vermittler in der Regel nur in Deutschland arbeiten werden, ihre Rechnungen nach dem System dieser sogenannten Vermittler aber ausschliesslich in England ausgestellt werden – „jedenfalls auf dem Papier“, wie einer dieser sogenannten Vermittler in seinem Informationsmaterial schreibt. Das hat natürlich zur Folge, dass der deutsche Unternehmer, der sich auf diese Art der Firmengründung einlässt, gegenüber einem Unternehmer mit Sitz in Deutschland immer einen Preisvorteil in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer hat, da – „jedenfalls auf dem Papier“ – immer ein Export von England nach Deutschland stattfindet, auf den keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Natürlich wird der deutsche Staat auf diesem Wege für in Deutschland erbrachte Lieferungen und Leistungen um die gesetzlich fällige Mehrwertsteuer betrogen.

Dass diese Praxis den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, interessiert diese sogenannten Vermittler nicht im geringsten, denn nicht der Vermittler haftet, sondern der deutsche Unternehmer, der auf den Vermittler hereingefallen ist.

Zugegeben, es ist verständlich und auch menschlich, wenn der gemeine Steuerzahler es für legitim und gerechtfertigt hält, Steuern zu sparen – besonders angesichts des Verhaltens der Bundesrepublik Deutschland, die immer höhere Steuern und Abgaben erhebt, sich ihren Bürgern gegenüber aber zunehmend aus der Verantwortung stiehlt; strafbar bleibt Steuerhinterziehung dennoch.

Der deutsche Kunde dieser sogenannten Vermittler hinterzieht ausser der gesetzlichen Mehrwertsteuer auch die Körperschaftsteuer, die in England gezahlt wird, obwohl er genau weiss, dass alle seine Lieferungen und Leistungen in Deutschland erbracht wurden.

Diese sogenannten Vermittler machen das möglich, indem sie diesen Firmen einen Engländer ( für viel Geld ) als Gesellschafter ( Inhaber ) zur Verfügung stellen, der sich Treuhänder nennt. Die deutschen Unternehmer unterschreiben aber einen Treuhändervertrag, in dem klipp und klar festgehalten ist, dass die Firma dem deutschen Unternehmer gehört und somit steht er mit einem Bein im Gefängnis; denn er macht sich der fortgesetzten Steuerhinterziehung schuldig.

Und nicht nur das. Deutsche Unternehmer, die sich auf diese Masche einlassen, sind auch noch erpressbar; denn im Falle eines Streits mit dem Vermittler braucht dieser nur den Treuhandvertrag an das für den deutschen Unternehmer zuständige deutsche Finanzamt zu schicken – und schon schnappen die Handschellen zu.

Wenn das deutsche Finanzamt eine Person beschuldigt, Steuern zu hinterziehen oder hinterzogen zu haben, so muss nicht das Finanzamt die Schuld des Beschuldigten beweisen, wie in ‚normalen’ Strafverfahren, sondern der Beschuldigte muss beweisen, dass er unschuldig ist – und diesen umgekehrten Beweis kann niemand antreten.

Wenn der deutsche Unternehmer, der auf diese Weise arbeitet, in einem Gerichtsverfahren unter Eid gefragt wird, ob ihm die Firma gehört, und er dies mit dem Hinweis auf den Treuhänder verneint, so macht sich der deutsche Unternehmer zusätzlich noch des Meineides schuldig – was sicher nicht zu einer Strafminderung beiträgt.

Es gibt für deutsche Unternehmer nur eine völlig legale Möglichkeit, ihre Steuern in England zu zahlen – sie müssen nach England umziehen und tatsächlich von England aus arbeiten.

Es ist uns bekannt, dass die deutschen Finanzbehörden diesen Praktiken auf der Spur sind – und dies zu Recht; denn eine englische Limited kann nur zu dem Zweck eine Alternative zur deutschen GmbH sein, die hohen Hürden zu umgehen, die der Gesetzgeber für die Gründung einer GmbH errichtet hat. Eine englische Limited kann nie zu Steuervorteilen für deutsche Unternehmer führen, die in Deutschland arbeiten.

Bevor Sie diesen Scharlatanen viel Geld für etwas bezahlen, das absolut nicht auf Dauer funktionieren kann, beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater und – das mag Sie erstaunen – mit Ihrem Finanzamt.

Fazit:
Auch wenn's wehtut: Wer in Deutschland lebt, arbeitet oder Unternehmer ist, muss in Deutschland seine Steuern bezahlen. Alles andere ist unsinnig und unseriös. Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen; aber dazu gibt es 100% legale Möglichkeiten.

Telefon: 06674 89 87 ( Keine Rechtsberatung | Keine Steuerberatung ) · Fax: 06674 89 86 · E-Mail: Mail@ADCOMP.de
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