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Es gibt leider auch unseriöse Vermittler des Gründens von Limiteds. Lassen Sie sich nicht überreden, Ihre Firma von England aus zu führen und Steuern in England zu bezahlen ( denn das kann nur funktionieren, wenn Sie nach England umziehen ).
Eine Ltd. in Deutschland funktioniert nur, wenn sie ihren statuarischen Sitz in England hat und in Deutschland als selbständige Niederlassung angemeldet wird. Sie funktioniert dann genauso wie eine GmbH.
Alles andere ist Unsinn und würde Sie in große Schwierigkeiten bringen.
Ihr Limited-Gründungs-Vermittler sollte immer einen deutschen Handelsregisterauszug für seine Firma vorlegen können.
Ausserdem sollten Sie immer eine Referenzliste mit bereits über ihn gegründeten und im deutschen Handelsregister eingetragenen Ltd.`s verlangen, damit Sie feststellen können, ob er ein seriöser Vermittler ist und auch über die sehr wichtigen, notwendigen Kenntnisse verfügt.
Angebote für die Vermittlung der Gründung einer englischen Limited müssen nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern können auch inhaltlich unterschiedlich sein. Legen Sie ein Ihnen unterbreitetes Angebot Ihrem Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater vor, der Ihnen sagen kann, ob das Angebot seiner Ansicht nach seriös ist.
Deutsche Behörden verlangen immer, dass vorgelegte Übersetzungen von einem deutschen, allgemein ermächtigten ( d.h. vereidigten ) Übersetzer angefertigt und beglaubigt sind.
Sie brauchen niemals Personen oder Firmen in England, die treuhänderische Aufgaben oder Funktionen für Sie übernehmen.
Lassen Sie sich niemals überreden, eine unselbständige Niederlassung in Deutschland zu gründen.
Achten Sie unbedingt auch auf folgendes:
Da Ihre Firma in Deutschland eingetragen und hier ansässig sein wird, unterliegt sie ausschliesslich deutschem Steuerrecht, d.h. sie zahlt ihre Steuern nur in Deutschland.
Falls unser Angebot Sie nicht überzeugt und Sie sich entschließen, Ihre Limited mit einem anderen Vermittler zu gründen, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die folgenden Dokumente erhalten:
1. Eintragung der Ltd ins englische Handelsregister mit deutscher Übersetzung
2. Satzung der Limited mit deutscher Übersetzung
3. Gründungsurkunde der Limited mit deutscher Übersetzung
4. Aktueller Auszug aus dem englischen Handelsregister mit deutscher Übersetzung
5. Satzung, Gründungsurkunde und der Nachweis für die erfolgte Eintragung in das englische Handelsregister, beglaubigt durch einen englischen Notar
6. Dokumente unter 4. + 5. jeweils mit Apostille ( sehr wichtig )
7. Eintragung ins deutsche Handelsregister
Wir hoffen, dass diese Punkte Ihnen in Ihren Überlegungen eine Hilfe sind.
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